Achtung: Die Tachojustierung ist seit 2005 in Deutschland verboten, kommen Sie deshalb zu uns nach Venlo. Hier bieten wir weiterhin unseren Service in Perfektion an.
- europaweit sind wir fast die einzige Meisterwerkstatt, die alle Speicher in einem Fahrzeug programmieren kann
- deutschsprachige Techniker vor Ort
- schneller Service durch großes Team
- Fachkenntnisse seit 1992!
- Versandservice möglich
- weitere Serviceangebote wie Tachoreparatur, Chiptuning und TV Freischaltung
Unterschätzen Sie nicht die Gefahr, in die Sie sich begeben, wenn Sie den Service der Tachojustierung / Tachoeinstellung in Deutschland in Anspruch nehmen. Dies wird mit Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Dies gilt nicht nur für den Serviceanbieter, sondern auch für Sie als Kunde. Sollten Sie sich in einer der weiter unten aufgeführten Städte befinden, kommen Sie doch einfach zu uns nach Venlo. Der Weg ist nicht weit und der Service dafür einzigartig!
Tachojustierung Vor-Ort-Service in Venlo für folgende Städte
- Aachen
- Aalen
- Augsburg
- Bamberg
- Bayreuth
- Bergheim
- Bergisch Gladbach
- Berlin
- Bielefeld
- Bochholt
- Bonn
- Borken
- Braunschweig
- Bremen
- Brühl
- Buchholz
Wir führen für Sie die Tacho Justage in folgenden Orten durch:
- Celle
- Chemnitz
- Cottbus
- Cuxhaven
Wir machen die Tachoeinstellung in folgenden Städten möglich:
- Darmstadt
- Datteln
- Dinslaken
- Dortmund
- Dresden
- Dülmen
- Düren
- Düsseldorf
- Duisburg
Zur Tachoeinstellung können Sie sich an uns wenden in:
- Emden
- Emmen
- Erftstadt
- Essen
- Euskirchen
Wir justieren für Sie Ihren Tacho in:
- Flensburg
- Frankfurt am Main
- Frankfurt (Oder)
- Freiburg im Breisgau
- Fulda
Wir bieten die Tacho Justage an in:
- Geldern
- Gelsenkirchen
- Gera
- Göppingen
- Görlitz
- Göttingen
- Greifswald
- Grevenbroich
- Gummersbach
Kommen Sie zu uns für die Tachoeinstellung in:
- Hagen
- Halle
- Haltern am See
- Hamburg
- Hannover
- Heilbronn
- Heinsberg
- Hof
- Hürth
Wir sind die Profis für die Tacho Justage in:
- Ingolstadt
- Iserlohn
Wir bieten die Tachoeinstellung an in folgenden Städten:
- Jena
- Jülich
Kommen Sie zu uns für die Tachojustierung in:
- Kamen
- Karlsruhe
- Kempten
- Kerpen
- Kevelaer
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Konstanz
- Krefeld
Tacho justieren in:
- Landshut
- Leipzig
- Leverkusen
- Lingen
- Lübeck
- Lüdenscheid
- Lüneburg
- Lünen
- Lutherstadt
Tacho zurückdrehen in:
- Magdeburg
- Mannheim
- Marburg
- Marl
- Mönchengladbach
- Mülheim
- München
- Münster
Tachoeinstellung für den Profi kein Problem in:
- Nettetal
- Neubrandenburg
- Neumünster
- Nürnberg
Wir stellen Ihren Tacho ein in:
- Oldenburg
- Olpe
- Osnabrück
Tacho Justage beim Profi in:
- Paderborn
- Potsdam
Tacho zurückdrehen beim Fachmann in:
- Recklinghausen
- Regensburg
- Remscheid
- Reutlingen
- Rostock
Tacho einstellen in der Meisterwerkstatt in:
- Saarbrücken
- Sankt Augustin
- Schweinfurt
- Schwerin
- Siegen
- Solingen
- Stralsund
- Stuttgart
- Suhl
Wir stellen jeden Tacho ein in:
- Troisdorf
Tachojustierung bei uns in:
- Ulm
Tacho einstellen beim Profi in:
- Venlo
- Villingen-Schwenningen
- Viersen
Tachoeinstellung beim Fachmann in:
- Weile
- Wesel
- Wiesbaden
- Wipperfürth
- Witten
- Wolfsburg
- Wuppertal
Tacho zurückdrehen in:
- Zwickau
Hier sehen Sie eine Auszug aus dem Straßenverkehrsgesetz
| III. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 – 27) |
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
| 1. | die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst, | |
| 2. | die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder | |
| 3. | eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt. |
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
