Tacho
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Tachojustierung Vor-Ort-Service

News zum DP3 vom 09.01.2012

13. Januar 2012 : admin

09.01.2012 – NEUES SOFTWARE UPDATE: Neu MB, FIAT MM und andere Neue Software für Mercedes: W204, W207, X204, W212, W197, W218 mit TOSHIBA TX4964 (W204 via OBDII Software, wenn gewünscht) - KM – Programmierung Kilometers im Kilometerzähler ...

Tachojustierung Vor-Ort-Service

Achtung: Die Tachojustierung ist seit 2005 in Deutschland verboten, kommen Sie deshalb zu uns nach Venlo. Hier bieten wir weiterhin unseren Service in Perfektion an.

Tachojustierung ist in Deutschland seit 2005 verboten

  • europaweit fast die einzige Meisterwerkstatt, die alle Speicher in einem Fahrzeug programmieren kann
  • deutschsprachige Techniker vor Ort
  • schneller Service durch großes Team
  • Fachkenntnisse seit 1992!
  • Versandservice möglich
  • weitere Serviceangebote wie Tachoreparatur, Chiptuning und TV Freischaltung
Tachojustierung NRW

Tachojustierung NRW Vor-Ort-Service

Unterschätzen Sie nicht die Gefahr, in die Sie sich begeben, wenn Sie den Service der Tachojustierung / Tachoeinstellung in Deutschland in Anspruch nehmen. Dies wird mit Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Dies gilt nicht nur für den Serviceanbieter, sondern auch für Sie als Kunde. Sollten Sie sich in einer der weiter unten aufgeführten Städte befinden, kommen Sie doch einfach zu uns nach Venlo. Der Weg ist nicht weit und der Service dafür einzigartig!




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Tachojustierung Vor-Ort-Service in Venlo für folgende Städte:

Tachojustierung Dortmund

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Tachojustierung Köln

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Tachojustierung Solingen

Tachojustierung Düsseldorf

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Tachojustierung Dülmen

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Tachojustierung Bergisch Gladbach

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Tachojustierung Venlo

Tachojustierung Haltern am See

Tachojustierung Datteln

Tachojustierung Sankt Augustin

Hier sehen Sie eine Auszug aus dem Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 21 – 27)
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.